Private Krankenversicherungen gelten als privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen in diversen Tarifen anbieten. Im Prinzip hat ein Versicherungsnehmer die Chance, sich privat oder staatlich für einen potenziellen Krankheitsfall oder Pflegefall versichern zu lassen. 2014 waren 11 % aller Versicherten privat krankenversichert. 23,93 Millionen Deutsche nahmen das Angebot einer Zusatzversicherung wahr. Der Großteil der Bevölkerung entscheidet sich für gesetzliche Krankenversicherungssysteme. Für wen ist die private Krankenversicherung die beste Wahl?
Welche Wechselmöglichkeiten kommen infrage?
Die jeweiligen Wechselmöglichkeiten, die sich innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) ergeben, sind von der Art des Wechsels abhängig. Hier fallen drei Varianten auf:
1. Sie wechseln von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur PKV.
2. Sie wechseln von der privaten Krankenversicherung zur GKV.
3. Sie wechseln innerhalb der privaten Krankenversicherung: Tarifwechsel oder Anbieterwechsel.
Die unproblematischste Variante ergibt sich beim Wechsel innerhalb der PKV. Hier entscheiden sich Versicherungsnehmer zumeist aufgrund von Beitragserhöhungen, den Anbieter zu wechseln. In diesem Fall ist es möglich, einen Wechsel ohne Kündigungsfristen vorzunehmen. Doch sollten Sie bedenken, dass sich ein Krankenversicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Wechsels in einem anderen Eintrittsalter befindet, was einen Einfluss auf die Gestaltung des zukünftigen PKV-Vertrags hat. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge, so ist davon auszugehen, dass der Beitrag zwischen 4 % und 15 % höher ausfallen wird, auch wenn Sie beim selben Tarif bleiben.
Wer kann zur privaten Krankenversicherung wechseln?
- Angestellte ab einem Gehalt von 56.250 € im Jahr,
- Selbstständige,
- Beamte und Beamtenanwärter sowie
- Freiberufler können zur PKV wechseln.
Gerade junge Versicherungsnehmer ohne Kinder mit einem relativ hohen Einkommen haben die Möglichkeit, über die PKV bares Geld zu sparen. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Prämie gleich bleibt, auch wenn das Einkommen sinkt. Der Versicherungssatz richtet sich nach dem Gesundheitszustand, dem Alter und dem Tarif. Das Einkommen spielt eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus sind die Kinder bei den Eltern und dem privat Krankenversicherten nicht mitversichert. Für Kinder muss ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für den Wechsel von der PKV in die GKV?
Der Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse stellt ein äußerst kompliziertes Verfahren dar, das an signifikante Voraussetzungen geknüpft ist. Ein Angestellter kann nur zurück zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln, wenn:
a) er mindestens ein Jahr unter der geltenden Versicherungspflichtgrenze verbleibt.
b) Freiberufler und Selbstständige haben nur die Möglichkeit, als Angestellte in Festanstellung unter dieser Grenze zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
c) Wechselt ein Freiberufler von der GKV in die PKV, ist von einer Entscheidung für das ganze Leben die Rede.
Das eigentliche Risiko in Verbindung mit der PKV entfällt auf das Alter. Währenddessen die meisten gerade im Alter weniger verdienen, bleiben die Beiträge der PKV im Vergleich zur GKV gleich. Das persönliche Risiko gerade bei Verdienstausfällen steigt. Allerdings fallen dann auch Tarife weg (zum Beispiel für Krankentagegeld). Darüber hinaus haben alle Versicherer im Tarif eine Alterungsrückstellung kalkuliert, und müssen zusätzlich den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % kassieren, welcher ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter dient. Prinzipiell kann man also sagen: Je länger jemand vor dem Eintritt ins Rentenalter privat versichert (bei einer Gesellschaft) ist, umso stabiler ist voraussichtlich der Beitrag im Alter.
Die Wahl der passenden Krankenversicherung für Beamte: GKV oder PKV?
Beamten fällt die Entscheidung leicht – sie sollten zur privaten Krankenversicherung wechseln. Der Dienstherr beteiligt sich über die finanzielle Beihilfe an den anfallenden Gesundheitskosten. So winken nicht nur vorteilhaftere Leistungen, sondern auch wirtschaftliche Vorteile, die auch auf Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner zutreffen. Dennoch ist es für Beamte unerlässlich, den passenden Tarif auszuwählen. Die Auswahl fällt aufgrund des enormen Angebots an Policen nicht gerade leicht.
Auch die Stiftung Warentest hat in ihrem Finanztest vom April 2014 festgestellt, dass von einer leistungsstarken, privaten Versicherung heute eigentlich vorrangig Beamte profitieren. Folglich empfehlen die Fachleute Beamten und Beamtenanwärtern die private Krankenversicherung uneingeschränkt, da der Dienstherr über die Beihilfe für die notwendige Absicherung sorgt.
Was ist unter der Beihilfe zu verstehen?
Der Dienstherr bezahlt für die private Krankenversicherung einen Zuschuss von 50 %. Diesen Zuschuss erhalten unverheiratete Beamte und Beamtenanwärter. Eine gute Nachricht für alle verheirateten Beamten oder Beamtenanwärter: In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber eine Beihilfe von 70 %. Im Hinblick auf die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen Beamte und Beamtenanwärter den höchsten Satz zahlen, dieser orientiert sich mit 15,5 % am jeweiligen Bruttogehalt. Dies ist unabhängig vom jährlichen Einkommen. Im Gegensatz dazu orientiert die private Krankenversicherung die Beitragssätze am Alter und an den gewünschten Leistungen. So ergibt sich für Beamte immer eine günstigere Lösung. Es sind demnach die Zuschüsse und die Beihilfe, die den wesentlichen Unterschied machen und den Wechsel der GKV zur PKV vereinfachen.
Maßgebliche Qualitätskriterien für den Wechsel zur PKV
Bevor sich der Beamte oder Beamtenanwärter für die PKV entscheidet, gilt es, die Tarife zu vergleichen. Hier hilft die Stiftung Warentest mit den Testsiegern und stellt die monatlichen Beiträge und Leistungen zusammen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Bearbeitungszeit für die Rückerstattung von Arztkosten hinzugezogen werden. Demnach stellt es kein Qualitätskriterium dar, wenn ein Tarif äußerst günstig ist, der Anbieter für die Rückerstattung der Arztkosten aber sehr lang benötigt.
Was machen Beamtenanwärter in der Übergangszeit?
Eine weitere Besonderheit obliegt Beamten und Beamtenanwärtern, die gemeinsam mit Familienmitgliedern versichert sind. Hier sind die Kinder im Gegensatz zu Freiberuflern und Selbstständigen beihilfeberechtigt. Bis 2017 war dies bis zum 27. Lebensjahr möglich – diese Grenze wurde auf das 25. Lebensjahr geändert. So ist ein Kind über die gesamte Studienzeit über den Beihilfesatz abgesichert und privat krankenversichert. Direkt nach der Ausbildung bzw. nach dem Studium müssen sich die Kinder wiederum selbst versichern.
Schlussendlich beträgt der Satz zur Krankenversicherung für viele Beamte nur 30 %. Auch hier ist ein Wechsel zurück in die GKV, in die Pflichtversicherung, nicht ohne Weiteres möglich. Achtung: Die Beihilfe greift auch für Beamte der Feuerwehr oder der Polizei (je nach Bundesland). Hierbei handelt es sich um einen Berufszweig, der Gefahren und Risiken ausgesetzt ist. Versicherungsnehmer sollten sich rechtzeitig die Anwartschaft auf die PKV sichern, falls zunächst eine Versicherung über die freie Heilfürsorge erfolgt.
Diese Eigenarten der privaten Krankenversicherung vor Eintritt beachten
Für Angestellte im öffentlichen Dienst bzw. Referendare gilt in der Ausbildungszeit die Pflichtversicherung. Beamte oder Beamten auf Widerruf sind zumeist während des Studiums gesetzlich krankenversichert – sie haben ab sofort die Wahl zwischen der PKV und der GKV. Insbesondere für Referendare winken günstige Ausbildungstarife, die nur greifen, wenn sie unter 37 Jahre (bei einigen Versicherern unter 34 Jahre) alt sind. Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob die private Krankenversicherung die beste Wahl ist. Sie steht immer in Verbindung mit den privaten Zukunftsplänen und den individuellen Voraussetzungen. Auch hier ist eine Detaillierte Beratung und ein entsprechender Vergleich der Krankenversicherung unbedingt angeraten.
Fällt die Beihilfe weg, ist die Versicherung nur mit einer 100-prozentigen Abdeckung möglich. In diesem Fall greifen die so genannten Übergangstarife. Der Tarif ist vom Einstiegsalter abhängig und beläuft sich auf 100-150 € inklusive der Pflegeversicherung im Monat. Einzig und allein die vereinbarten Risikozuschläge können zu einer Erhöhung führen. Diese Form Absicherung über Übergangstarife für eine potenzielle Arbeitslosigkeit sowie die Qualitätskriterien einer Krankenversicherung sollten noch vor Eintritt in die PKV bestenfalls mit einem freien Versicherungsmakler besprochen und analysiert werden. Schlussendlich entscheiden Ihre spezifischen Voraussetzungen über die Wahl der passenden Krankenversicherung.