Als Lehramtsanwärter stehen mit Beginn des Studiums neben der beruflichen Veränderung auch Entscheidungen bezüglich der eigenen Krankenversicherung an. Als Referendar (Lehramtsanwärter) hat man die Möglichkeit, sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Wir haben hier alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. Als Referendar erhält man Beihilfe des Dienstherren wie ein Beamter. Die Höhe der Beihilfe richtet sich dabei nach verschiedenen Kriterien, wie z.B. dem Bundesland, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder, die ein Referendar hat. So werden bei einem Lehramtsanwärter zwischen 50 und 70 % der Krankheitskosten durch den Dienstherrn, bzw. die Beihilfestelle im Rahmen der Fürsorgepflicht übernommen. Für den verbleibenden Anteil muss der Student im Lehramt zwangsläufig eine Restkostenversicherung abschließen.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung für Referendare ?
Dafür ist hier keine Gesundheitsprüfung erforderlich, was von Vorteil sein kann wenn schwere Erkrankungen bereits bestehen. Dagegen beträgt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung für Lehramtsanwärter häufig weniger als 70 EUR .
In der folgenden Übersicht haben wir die Vorteile des jeweiligen Systems zusammengestellt:
Vorteile private Krankenversicherung
- wesentlich bessere Leistungen
- Beitrag richtet sich nicht nach Einkommen
- gewünschter Leistungsumfang kann selbst festgelegt werden
- wesentlich besserer Leistungsumfang im Ausland
- Kinder / Familie kann günstig mit in der Beihilfe versichert werden
Vorteile gesetzliche Krankenversicherung
- keine Gesundheitsprüfung
- Kinder in der Regel mitversichert
- auch ohne Vorversicherung möglich
Beste Private Krankenversicherung Referendariat
Ist die Wahl auf die private Krankenversicherung gefallen, stellt sich nun die Frage, wie man die beste Krankenversicherung findet. Bei den Leistungen gibt es hier viele Punkte, auf die man achten sollte. Dazu gehört unter anderem:
- mitversicherung Zweibettzimmer / Wahlarzt
- versteckte Leistungsausschlüsse im Hilfsmittelkatalog
- Selbstbehalte bei Zahnersatzleistungen oder Preis-/Leistungsverzeichnisse
- sonstige versteckte Selbstbehalte im Tarifwerk
- Zahnstaffeln oder Summenbegrenzungen
Hier macht es oft schon einen Unterschied, ob man sich von einem unabhängigen Makler beraten lässt, oder von einem Versicherungsvertreter.
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Was passiert mit der Krankenversicherung nach dem Referendariat ?
Die private Krankenversicherung wird direkt in eine Beihilfeergänzungsversicherung umgestellt, sofern ein nahtloser Übergang ins Beamtenverhältnis erfolgt. Die Leistungen bleiben bei vielen Gesellschaften die selben, nur der Beitrag ändert sich dann entsprechend den dann gültigen Prozentsätzen. Sollte sich die Verbeamtung nicht direkt an das Referendariat anschließen (zum Beispiel wenn die Ausbildung im März endet, die Verbeamtungen aber zum 01.09. stattfinden), werden von einigen Versicherungen hier Übergangslösungen angeboten. Aber leider auch nicht von jedem Versicherer. Hier benötigen Sie ebenfalls wieder einen Kompetenten Berater, der für die nötigen Umstellungen sorgt.
Leider bieten einige Versicherer für Referendare sehr günstige Prämien an, um Kunden “anzulocken”. Bei Umstellung nach dem Referendariat sind die Prämien dann aber um einiges teurer. Lassen Sie sich also immer vorab die Beiträge berechnen, was Ihre Versicherung bei Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit kosten würde !
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung im Referendariat ist eine Wahl, mit der man in vielen Fällen den Rest seines Lebens auskommen muss. Es ist hier nicht so wie bei einer Haftpflicht- oder Autoversicherung, dass man die Versicherung später jedes Jahr wieder wechseln kann. In vielen Fällen merkt man versteckte Ausschlüsse oder Eigenanteile oft auch erst viele Jahre später, da man zum Beispiel Zahnersatz in der Regel erst benötigt, wenn man älter wird. Deshalb ist die private Krankenversicherung eine der Versicherungen, bei dem man sich sehr detailliert informieren muss !
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