PKV Vergleich und PKV Rechner

Zahlen Sie nur für Leistungen, die wirklich Sinnvoll sind !

Welche Punkte müssen bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden ? Wir möchten hier einen groben Überblick über wichtige Leistungen geben. Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und ersetzt keinesfalls einen individuellen persönlichen Vergleich.

Mit unserem Tarifrechner sind wir in der Lage, Ihnen für alle Anbieter in der PKV die gewünschten Angebote zusammenzustellen. Anders als bei einigen Lockangeboten für günstigste private Krankenversicherungen einiger Mitbewerber stellen wir hier aber keinen “simulierten” Beitragsrechner ein. Als Spezialmakler für private Krankenversicherung stehen uns verschiedene PKV Vergleichsrechner zur Verfügung. Das Thema ist aus unserer Sicht zu komplex, um als Laie einen PKV Rechner wirklich sinnvoll bedienen zu können. In unserer Online-Beratung PKV haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit unseren PKV Experten Live alle Tarife im Private Krankenversicherung Rechner zu vergleichen. Fordern Sie jetzt ihren kostenlosen PKV Vergleich an !

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    Online Krankenversicherungsrechner – wie sinnvoll ist das ?

    Zunächst würde man sicher denken, es ist komfortabel und einfach eine PKV im Private Krankenversicherung Rechner online zu berechnen. Einige Webseiten bieten daher an, mit wenigen Klicks den Beitrag für Ihre PKV selbst zu rechnen. Der Nutzen für Sie als Mandanten hält sich dabei aber in Grenzen. Bei der Ermittlung des Beitrages in einem KV-Rechner bleiben viele Faktoren unberücksichtigt. So spielt neben dem Eintrittsalter in der privaten Krankenversicherung auch das Thema Gesundheit eine wichtige Rolle.

    Die Private Krankenversicherung ist eine der komplexesten Versicherungen überhaupt, und Sie merken als Versicherter viele versteckte Leistungsausschlüsse erst viele Jahre später. So wird zum Beispiel oft geworben mit Augenscheinlich wichtigen Dingen wie:

    • Leistungen für die Brille
    • Hoher Erstattungsprozentsatz im Zahnbereich
    • keine Zuzahlung bei Medikamenten

    Sie sollten jedoch bei der Wahl der Krankenversicherung nicht auf „Augenwischereien“ hereinfallen. Grundsätzlich kann man einen Vergleich privater Krankenversicherungen nach dem folgenden Prinzip angehen:

    Alles, was Existenzbedrohend werden kann, muss so gut wie möglich abgesichert werden.

    Ambulanter Bereich

    Alles, was beim Hausarzt oder anderen ambulanten Ärzten behandelt wird, fällt in diesen Bereich. Hier sollten Sie auf die folgenden Punkte achten:

    Medikamente

    Medikamente sollten möglichst ohne Einschränkungen erstattet werden. Denn Sie möchten als Privatpatient nicht ein Generika, welches billig ist, sondern das Medikament welches Ihnen am besten hilft, oder die wenigsten Nebenwirkungen hat. Kleinere Eigenanteile sind dabei durchaus zu verschmerzen. Ausschlüsse kompletter Medikamente oder Nährmittel hingegen keinesfalls.

    Erstattungs-Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

    Ein Arzt darf ohne eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen als Privatpatient bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung abrechnen. Sie sollten also keinesfalls eine Krankenversicherung abschließen, die nur bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung oder sogar noch weniger erstattet. Denn dem Arzt ist egal, wie viel Erstattung Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben. Wenn Sie eine Rechnung zum 3,5-fachen Satz erhalten, aber nur den 2,3-fachen Satz versichert haben, bedeutet dies für Sie eine Differenz von über 30 %. Und das auch bei einer Rechnung von 10.000 EUR…

    Am besten aus Leistungssicht ist es, einen PKV Tarif zu wählen, welcher auch Rechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOÄ erstattet. Das muss der Arzt zwar mit Ihnen schriftlich vereinbaren, aber sollten Sie von einer schwerwiegenden oder seltenen Erkrankung betroffen sein, welche nur ein Spezialist behandeln kann, ist es ein wichtiger Vorteil. Oft sind die Leistungen oberhalb des 3,5-fachen Satz der GOÄ nur in Hochleistungstarifen zu finden.

    Brillen / Sehhilfen

    In diesem Leistungsbereich kann man bei den Sehhilfen selbst durchaus auch mit niedrigeren Erstattungen leben. Einerseits ist es nicht lebensnotwendig, eine Brille für 1000 EUR oder mehr ersetzt zu bekommen, und andererseits werden Brillen auch nicht so häufig neu angeschafft. Wichtiger bei diesem Leistungspunkt: Achten Sie auf Begrenzungen bei Augen-Operationen (z.B. der Lasik-OP).

    Beamte und Beamtenanwärter müssen in diesem Bereich zusätzlich die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs vergleichen, da in vielen Bundesländern in der Beihilfeverordnung verankert ist, dass Leistungen für Brillen/Sehhilfen nur noch minimal bezuschusst werden.

    Heilpraktiker und Alternativmedizin

    Immer mehr Menschen legen heute Wert auf Behandlungen, die wenige Nebenwirkungen haben, und bei denen außerdem möglichst natürliche Heilmittel verwendet werden. Vergleichen Sie ganz genau, ob ein Versicherer alle Leistungen für Heilpraktiker und alternative Heilmittel übernimmt, und vor allem, wie der Versicherer einen Heilpraktiker definiert. Die besten Versicherer erstatten sogar Leistungen, die ein Heilkundler nach dem sog. Hufelandverzeichnis abrechnet.

    Ambulante Psychotherapie

    Hier gilt es vor allem darauf zu achten, ob Psychologen (keine Ärzte, verschreiben keine Medikamente) genauso zum Erstattungsumfang gehören wie die Leistungen eines Psychiaters. Darüber hinaus wird oft die Sitzungszahl begrenzt. Bei einigen Versicherern gilt die Begrenzung pro Jahr, bei anderen pro Erkrankung. Auch hier muss ein detaillierter Vergleich vorgenommen werden, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

    Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen

    Bei den Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen kommt es nicht nur darauf an, dass möglichst viele übernommen werden. Sie sollten hier vor allem darauf achten, ob diese einen Einfluss auf Ihre Beitragsrückerstattung haben. Einige Versicherer erstatten Ihnen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge, Impfungen, oder sogar die professionelle Zahnreinigung und zahlen dennoch eine Beitragsrückerstattung an Sie aus, wenn Sie für ein ganzes Jahr ansonsten keine Behandlungen in Anspruch genommen haben. Bei anderen Versicherern fällt die komplette Beitragsrückerstattung weg, sobald Sie die erste Rechnung für eine Vorsorgeuntersuchung oder Impfung einreichen.

    Der Stationäre Bereich

    Hier finden Sie alle Leistungen, welche mit Behandlungen und Operationen im Krankenhaus oder anderen stationären Einrichtungen (z.B. Psychotherapie) zusammenhängen.

    Wahlleistungen im Krankenhaus

    Zu den Wahlleistungen im Krankenhaus zählen einerseits die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer, andererseits die privatärztlichen Leistungen. Ob Sie ein Zweibettzimmer mitversichern, ist eher eine Frage des persönlichen Komforts, als der medizinischen Notwendigkeit.
    Allerdings sind Privatarzt-Leistungen fast immer mit dem Zweibettzimmer-Baustein in einem Tarif gekoppelt. Der Privatarzt ist unabhängig von den Vorgaben des SGB (Sozialgesetzbuch), und für gesetzlich versicherte besteht (außer in Notfällen) kein Anspruch auf Behandlung. Privatärzte rechnen ebenfalls nach der Gebührenordnung (GOÄ) ab, jedoch finden Sie hier sehr häufig auch Rechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes.

    Stationäre Psychotherapie

    Die Kosten der stationären Psychotherapie (z.B. in geschlossenen Anstalten) sind oft recht hoch. Häufig findet man hier Tagessätze von 500 EUR und mehr. Sollte eine Behandlung für mehrere Monate nötig sein, entstehen so schnell Rechnungen im größeren 5-Stelligen Bereich.

    Deshalb ist es ein sehr wichtiger Punkt im Vergleich von Krankenversicherungen. Achten Sie darauf, dass 100 % der Kosten übernommen werden. Und das ohne Begrenzung der Dauer, und ohne Beschränkung auf bestimmte Kliniken bzw. Therapieeinrichtungen.

    Erstattungssatz der Gebührenordnung (GOÄ) im Krankenhaus

    Seltene oder besonders schwere Krankheiten werden öfter im Krankenhaus behandelt, als beim Hausarzt. In diesem Bereich finden Sie auch am häufigsten Rechnungen, welche im Rahmen einer privatärztlichen Vereinbarung (also oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOÄ) gestellt werden. Wählen Sie hier nach Möglichkeit in Ihrem Vergleich immer den Tarif aus, der Leistungen auch oberhalb des 3,5-fachen Satzes erstattet. Sofern Sie Beamter oder Beamtenanwärter sind, achten Sie hier unbedingt darauf, dass auch der fehlende Beihilfeanteil im Versicherungsschutz enthalten ist.

    Transportkosten zum und vom Krankenhaus

    Unter den Transportkosten versteht man, wenn Sie ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Einerseits ist es in dem Bereich wichtig, die angegebenen Transportmittel (Krankenwagen, Rettungshubschrauber, etc.) zu vergleichen.

    Darüber hinaus verstecken einige Versicherer hier auch Leistungsausschlüsse, und zahlen zum Beispiel nur Transporte bis zu 100 km, oder nur in das nächste geeignete Krankenhaus. Solche Einschränkungen führen im Ernstfall zu erheblichen Eigenanteilen.

    Zahnbehandlung und Zahnersatz

    Die Zahnbehandlung ist im Vergleich von Privaten Krankenversicherern oft mit 100 % Erstattung angegeben, der Zahnersatz mit einem Prozentsatz von 50 – 90 %. Hier sollten Sie sich aber nicht alleine auf die angegebenen Prozentsätze verlassen. Einige Versicherer hinterlegen Preis- Leistungsverzeichnisse in den Tarifen, welche dann die Erstattung für jeden einzelnen Kostenpunkt begrenzen. Sofern Preis- Leistungsverzeichnisse im Tarif erwähnt werden, schauen Sie sich diese auf jeden Fall genau an.

    Beitragsstabilität, Tarifwechseloptionen und Bilanzkennzahlen bleiben unberücksichtigt

    In den öffentlich zugänglichen PKV Rechnern ist es in der Regel nur möglich, das Alter und einige wenige Leistungsvorgaben einzustellen. In einem Private Krankenkasserechner für Experten kann jedoch noch eine ganze Menge mehr Daten für den Vergleich Private Krankenversicherung herangezogen werden. Dazu gehören aus unserer Sicht neben den finanziellen Kennzahlen eines Versicherers auch noch weiterführende Tarifwechseloptionen und die Stabilität der PKV-Beiträge. Diese können Sie in der Suchfunktion des PKV Rechner üblicherweise gar nicht einstellen. Auch die Eignung eines Versicherers für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Beamte, Referendare o.ä.) lässt sich in einem PKV-Onlinerechner nicht einstellen. Damit ist nicht gesagt, dass der Anbieter, der als die günstigste PKV genannt wird, auch wirklich die beste private Krankenversicherung für Beamte darstellt.

    PKV Rechner sinnvoll für Tarifoptimierung

    In letzter Zeit hört man oft, dass es Sinnvoll wäre den PKV Beitrag senken zu lassen durch eine sog. PKV Beitragsoptimierung. Darunter versteht man den Wechsel innerhalb der eigenen PKV-Gesellschaft. Wir Raten hier zur Vorsicht !!! Einerseits ist es oft so, dass ein günstiges Beitrags-/Leistungsverhältnis nur vorgetäuscht wird, um Kunden zu einem PKV-Wechsel zu bewegen. Die Beitragsentwicklung in der PKV in den letzten Jahren war leider für einige (oftmals schlecht beratene Kunden) nicht positiv. Die so genannten “Berater” verdienen an der Beitragsersparnis, die Sie als Kunde oft in Form eines Honorars in Höhe der Ersparnis in der PKV im ersten Jahr in Rechnung gestellt bekommen. In dem PKV-Vergleich werden aber leider oftmals wichtige Details bei zukünftigen Leistungseinschränkungen weggelassen.