Die Krankenversicherung für Beamtenanwärter


Als Anwärter haben Sie zu Beginn der Ausbildung im Normalfall das erste mal mit der Beihilfeversicherung zu tun, und müssen die erste Entscheidung bezüglich der Wahl der Krankenversicherung treffen. Gleiches gilt für Lehramtsanwärter oder Referendare.

[su_row][su_column size=”1/2″][su_youtube_advanced url=”https://www.youtube.com/watch?v=kdRp_FZA7wM” controls=”no” rel=”no” modestbranding=”yes” https=”yes”][/su_column] [su_column size=”1/2″]

Künftig erhalten Sie als Beamter auf Widerruf Beihilfe im Rahmen der Fürsorgepflicht Ihres Dienstherren. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach Ihrem Familienstand sowie der Beihilfeverordnung nach der Sie verbeamtet werden.

Der geringste Beihilfesatz beträgt hierbei 50 %, der höchstmögliche Satz liegt bei 70 %. Für diese Leistungen wird Ihnen [su_highlight background=”#f46f02″]kein Beitrag[/su_highlight] für Krankenversicherung von Ihren Anwärterbezügen abgezogen. [/su_column] [/su_row]

In der Praxis läuft es einfach so ab, dass Sie in Zukunft die Behandlungsrechnungen dann bei zwei verschiedenen Stellen einreichen müssen. Nämlich einmal bei Ihrer Krankenversicherung, und einmal bei Ihrer Beihilfestelle. Sehen Sie sich zu der Funktionsweise gerne auch das  Video an.

Grundsätzlich haben Sie als Beamtenanwärter zu Beginn Ihrer Ausbildung die Wahl, und können sich frei entscheiden, ob Sie in die private Krankenversicherung, oder aber in die gesetzliche Krankenversicherung möchten.

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[su_tab title=”Private Krankenversicherung für Anwärter”]

Sofern Sie sich für die PKV entscheiden, richtet sich Ihr Beitrag dann nach Ihrem Eintrittsalter, und eventuell nach dem Gesundheitszustand. Auch die gewünschte Leistung in der Absicherung kann selbst ausgesucht werden, und hat dann einen Einfluss auf die Beitragshöhe. Für einen durchschnittlichen Anwärter in NRW liegen die [su_highlight background=”#02d300″]Beiträge dann im Bereich zwischen 45 und 120 EUR[/su_highlight] monatlich.

Bei Eintritt in die private Krankenversicherung in jungen Jahren sichern Sie sich einerseits ein niedriges Eintrittsalter, aber auch Ihren guten Gesundheitszustand. Leider ist ein Wechsel in die PKV als Beamtenanwärter nämlich nur möglich, wenn keine schwerwiegenden Vorerkrankungen vorliegen.
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[su_tab title=”Gesetzliche Krankenversicherung für Anwärter”]

Entschließen Sie sich für eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, richtet sich Ihr Beitrag nach Ihrem Einkommen. Legt man den aktuellen Beitragssatz der GKV zu Grunde, zahlen Sie also 15,5 % Ihres Einkommens. Und dieser Beitrag ist von Ihnen als Beamtenanwärter in voller Höhe zu entrichten. Das bedeutet, die Beiträge in der GKV für einen Anwärter liegen immer deutlich über 150 EUR, unabhängig von den Anwärterbezügen.

Vorteilhaft wäre dies nur dann, wenn mehr als 3 Kinder vorhanden sind, die dann über die kostenfreie Familienversicherung mitversichert werden können. Außerdem kann in der gesetzlichen Krankenkasse jeder beitreten. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. Dafür muss man als Beamter hier mit deutlichen Leistungseinschränkungen gegenüber der privaten Krankenversicherung leben.[/su_tab]

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Wer kann einen Anwärtertarif in der privaten Krankenversicherung abschließen ?

Prinzipiell stehen Anwärtertarife jedem Beamtenanwärter zur Verfügung. Egal ob es sich um einen Lehramtsanwärter oder um eine Krankenversicherung für Polizeianwärter handelt. Dabei ist wichtig zu beachten, dass das [su_highlight background=”#f46f02″]Eintrittsalter bei vielen Versicherungsgesellschaften auf das 34. Lebensjahr[/su_highlight] beschränkt ist. Es gibt im Einzelfall Sondervereinbarungen und Ausnahmen. Das bedarf jedoch eines individuellen Vergleiches der Tarife entsprechend der persönlichen Bedürfnisse.

Bei Focus Money wurden Tarife für Beamtenanwärter und Polizeianwärter untersucht. Testsieger in diesem Vergleich wurde die LKH mit dem Tarif BA50 . Hier spielten im Vergleich der Beitrag zu 75 %, und die Finanzstärke zu 25 % eine Rolle. Allerdings stammt dieser Vergleich bereits aus 2014, und ist aus unserer Sicht [su_highlight background=”#f46f02″]nicht mehr wirklich Aussagekräftig[/su_highlight], da sich zwischenzeitlich die meisten Tarife schon wieder verändert haben. Darüber hinaus sind heutige oft sehr gute Tarife (z. B. der AXA  / DBV) in diesem Vergleich gar nicht berücksichtigt.

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