Sonderwechselrecht für Referendare und Beamtenanwärter

Sonderkündigungsrecht nach Statuswechsel

Zum Beginn des Dienstverhältnisses bekommen die jungen Beamtenanwärter und Referendare ihre Urkunde ausgehändigt. Auf dieser wird bestätigt, dass der junge Beamte nun im Dienst als Beamter auf Widerruf tätig ist. Dabei ist es möglich, dass er Landes- oder Bundesbeamter ist. Entsprechend ist nun seine Versorgung im Bereich der Krankenversicherung zum Teil über seinen Dienstherrn gewährleistet. (Beihilfeversicherung) Er hat nun die Möglichkeit zu dieser Versorgung seinen fehlenden Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter zu regeln oder freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

Bei einer weiterbestehenden Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt der junge Beamtenanwärter und Referendar den kompletten Beitragssatz der jeweiligen Kasse komplett selbst. Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss. Für seine Entscheidung hat der Beamte zwei Monate Zeit, einen Antrag bei einer in Frage kommenden privaten Krankenversicherung zu stellen, seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zu kündigen und gleichzeitig diese über den Statuswechsel, mit Vorlage seiner Ernennungsurkunde zum Beamtenanwärter in Kopie, zu informieren.

Rückwirkender Antrag bei der PKV möglich

Der Antrag bei der privaten Krankenversicherung kann rückwirkend beim entsprechenden Versicherer gestellt werden. Leider herrscht hier noch wegen fehlender Information oft die Angst, seitens der jungen Beamtenanwärter, nicht krankenversichert zu sein. Hier kann Entwarnung gegeben werden, die gesetzliche Krankenversicherung kann nicht beendet werden, ohne dass ein entsprechender Folgenachweis einer privaten Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.

Hat die Krankenkasse, weil der Beamtenanwärter freiwilliges Mitglied ist Beiträge vom Konto des Versicherten abgebucht, bekommt dieser bei Gebrauch seines Sonderkündigungsrecht nach Statuswechsels und entsprechendem Nachweis des neuen Versicherungsschutzes , zu viel gezahlte Beiträge von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet. Durch die gesetzliche Pflicht zum Krankenversicherungsschutz darf die gesetzliche Krankenversicherung den Versicherungsschutz ohne Folgeversicherungsnachweis nicht beenden. Nach Beendigung des Krankenversicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenkasse, stellt diese eine Bescheinigung über die Versicherungszeiten im Bereich der Kranken –und Pflegeversicherung aus. Der Beamtenanwärter sollte diese dann zeitnah der privaten Krankenversicherung vorlegen. Der nahtlose Übergang dient für den Beamtenanwärter dazu, vom ersten Tag der Beitragszahlung ohne Wartezeit versichert zu sein.

Neues Sonderkündigungsrecht nach der Anwärterzeit

Hat der Beamtenanwärter beziehungsweise Referendar seine Zeit aus Beamter auf Widerruf beendet hat, hat er wieder ein Sonderkündigungsrecht. Bei einer Verbeamtung auf Probe kann nun wahlweise den Versicherer mit Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung wechseln oder bleibt beim gleichen Krankenversicherer, wie in seiner Ausbildungszeit. In diesem Fall wird sein bestehender Versicherungsschutz in den entsprechenden Tarif für volle Beamte umgestellt.

Wir raten daher, bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung als Beamtenanwärter oder Referendar, auch schon hier die möglichen Preise für Beamte auf Probe anzuschauen. Nicht jeder günstige Tarif für junge Beamte, bleibt im Verhältnis auch so günstig nach der Umstellung in Volltarife. Endet die Phase für den Beamtenanwärter und wird dieser nicht in direktem Anschluss verbeamtet, sondern erst nach einem Zeitraum von zum Beispiel zwei Monaten (Sommerferien), bieten die privaten Krankenversicherer Übergangstarife mit einhundert prozentigen Schutz. Dieser ist zwar teurer, als der Beamtenanwärtertarif, wird aber bei Arbeitslosmeldung kostenmäßig ganz oder teilweise vom Arbeitsamt übernommen.

Tritt der fertige Lehrer zum Bespiel nach seinem Referendariat eine Vertretungsstelle an, wird er sozialversicherungspflichtiger Angestellter und somit auch wieder pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Es ist ratsam nun seinen privaten Krankenversicherungsschutz in eine kleine Anwartschaft zu stellen. Wahlweise können zum Beispiel zusätzlich eine bessere Versorgung im ambulanten, wie auch stationären Bereich, zugeschaltet werden. Ist der Lehrer dann später zum Beispiel mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze oder wird als Beamter auf Probe ernannt, kann er aufgrund seiner Anwartschaftsversicherung ohne Gesundheitsprüfung in die Tarife der privaten Krankenvollversicherung wechseln.