Kinder in der Privaten Krankenversicherung

Nach Möglichkeit sollten sich werdende Eltern bereits vor der Geburt ihres Kindes Gedanken über die Krankenversicherung machen. Bei gut verdienenden Personen kann eine private Krankenversicherung für die ganze Familie durchaus lohnenswert sein. Je nach persönlichen Voraussetzungen ist ein Familientarif der PKV günstiger als die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Beamten gilt der Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn auch für mitversicherte Kinder und Ehepartner ohne Einkommen. In welchen Fällen eine private Krankenversicherung auch für Kinder möglich ist, hängt immer vom Versicherungsstatus der Eltern ab.

Wie können Kinder versichert werden?

Sofern beide Eltern privat versichert sind, ist der Fall klar. Das Kind kommt automatisch auch in die private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich.

Sind beide Elternteile Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird auch das Kind gesetzlich krankenversichert. Falls höherwertige Leistungen erwünscht sind, ist es jedoch möglich, dass Kind freiwillig privat zu versichern. Das geht entweder über eine Zusatzversicherung, oder falls die Eltern freiwillig in der GKV sind, auch über eine normale private Krankenversicherung.

Sollte je ein Elternteil privat und gesetzlich versichert sein, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Sofern der privatversicherte Elternteil mehr verdient und das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist jedoch keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich. Diese liegt für 2016 bei 56.250 Euro. Diese Einschränkung entfällt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Checkliste der privaten Krankenversicherung für Kinder:

  • Sind Mutter und Vater verheiratet?
  • Ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher als des gesetzlich versicherten Elternteils?
  • Liegt das Einkommen des in der PKV versicherten Elternteils über der Versicherungspflichtgrenze (für 2016 monatlich 4.575 Euro)?

Sofern alle drei Fragen mit Ja beantwortet werden, ist eine Familienversicherung bei der GKV ausgeschlossen. Das Kind kann somit privat versichert werden.

Wie sehen die Versicherungsmöglichkeiten bei Kindern von Beamten aus?

Beamte haben die Möglichkeit bei ihren Kinder zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Ist der Beamte freiwilliges Mitglied in der GKV bzw. der Ehepartner pflichtversichert, kann das Kind in der GKV kostenlos mitversichert werden. Liegt das Jahreseinkommen eines Elternteils unabhängig von seiner Versicherung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze muss für das Kind auch in der GKV ein eigener Beitrag bezahlt werden. Bei einer privaten Absicherung wird ohnehin eine separate Prämie fällig.

Der Ehepartner kann ebenfalls kostengünstig über die Beihilfe mitversichert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Einkommen von derzeit 18.000 Euro pro Jahr nicht überschritten wird. In manchen Bundesländer gelten hier spezielle Grenzen.

Private Krankenversicherung bei Beamten in der Regel günstiger

Für Kinder von Beamten ist die gesetzliche Krankenversicherung im Normalfall nicht günstiger. Denn die Kinder erhalten ebenfalls vom Dienstherrn des Beamten Beihilfe gezahlt. Diese beträgt für Kinder in der Regel 80 Prozent. So muss lediglich für die restlichen 20 Prozent noch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Eine solche Police ist je nach Anbieter schon für 30 bis 40 Euro monatlich zu haben. Für eine Versicherung in der GKV muss dagegen der gesamte Beitrag aus eigener Tasche bezahlt werden. Dies liegt daran, dass sich die Beihilfe ausschließlich an den anfallenden Kosten beteiligt. Zuschüsse zu monatlichen Beträgen werden dagegen nicht gezahlt. Da der Beitrag zur GKV immer von der Höhe des Einkommens abhängt, ist dieser häufig höher als es die Beiträge zur PKV für den Beamten und seine Kinder zusammen wäre.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Tarife der privaten Krankenversicherer speziell auf die jeweilige Beihilfeverordnung abgestimmt sind. So erhalten Kinder in vielen Bundesländern eine Absicherung von 100 Prozent für den Zahnbereich. Stehen die ersten kieferorthopädischen Behandlungen an, zahlt sich dies schnell aus. Bei ambulanten und stationären Behandlungen bietet die Kombination aus Beihilfe und PKV-Tarif zumeist deutlich bessere Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung.

Welche Kosten fallen sonst bei der PKV für Kinder an?

Der monatliche Beitrag hängt immer von der gewählten Versicherungsgesellschaft ab. Allerdings dürfen die Eltern für Ihr Kind keine neue Versicherungsgesellschaft auswählen. Zumindest nicht ohne Wartezeiten oder umfassende gesundheitliche Prüfungen.  Das Kind wird deshalb in aller Regel bei der gleichen Gesellschaft wie die Eltern versichert. Weitere Kriterien für den Preis sind der gewählte Tarif, das Alter sowie der Gesundheitszustand des Kindes. Da Kinder in der Regel kaum Vorerkrankungen haben und die Police bereits mit einem geringen Eintrittsalter abgeschlossen wird, ist der Beitrag im Vergleich zu Erwachsenen um einiges günstiger. Die Leistungen des Kindertarifs orientieren sich immer an dem der Eltern. Es ist jedoch möglich, die Leistungen über zusätzliche Versicherungen zu erweitern. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird bei Kindern nicht berechnet.

Keine Gesundheitsprüfung bei Neugeborenen

Bei der privaten Krankenversicherung ist es grundsätzlich möglich, dass der Antrag durch den Versicherer abgelehnt wird. Bei Kindern wird der Gesundheitszustand ebenfalls im Rahmen der Antragsstellung überprüft. Gibt es Vorerkrankungen kann der Antrag ggf. abgelehnt werden. Eine Ausnahme gilt beim sogenannten Basistarif sowie der Öffnungsaktion für Beamte.

Für Neugeborene und Adoptivkinder hat der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Kontrahierungszwang festgelegt. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, muss die PKV auch Kinder mit Vorerkrankungen aufnehmen, welche unter normalen Bedingungen abgelehnt würden.

Damit der Kontrahierungszwang zur Anwendung kommt, müssen gewisse Fristen eingehalten werden. Ist am Tage der Geburt zumindest ein Elternteil in der PKV versichert, muss der Versicherer das neugeborene Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Geburt erfolgt. Diese Verpflichtung besteht generell nur für den vom betreffenden Elternteil vereinbarten Versicherungsschutzes. Soll das Kind erweiterte Leistungen erhalten, darf der Versicherer eine Risikoprüfung verlangen.

Die Versicherungsgesellschaften können als Voraussetzung für die Aufnahme des Neugeborenen eine Mindestvertragsdauer für das betreffende Elternteil vereinbaren. Diese darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen.

Notlagentarif für Kinder

Der PKV Notlagentarif wurde zum 01.01.2013 aufgrund der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eingeführt. Aufgrund der Versicherungspflicht haben sich bei vielen finanziell schwächer gestellten Beitragsrückstände angesammelt. Durch den Notlagentarif ist ein günstiger Grundschutz gesichert, bis die rückständigen Prämien beglichen wurden.

Kinder und Jugendliche genießen beim Notlagentarif einen besonderen Schutz. Sie erhalten im Vergleich zu Erwachsenen umfangreichere Leistungen. Bei Schwangeren werden zudem auch Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt. Außerdem greift die Unterstützung auch bei der Entbindung. Dennoch wird durch den Notlagentarif lediglich ein rudimentärer Schutz gewährleistet.

Für Kinder und Jugendliche sind im Notlagentarif die folgenden Leistungen enthalten:

  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie hierfür erforderliche Füllungen und Nachbehandlungen.
  • kieferorthopädische Behandlungen, die sich nicht aufschieben lassen, weil beispielsweise Fehlstellungen das Kauen behindern.
  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
  • von der Ständigen Impfkomission des Robert-Koch-Instituts empfohlene Impfungen.
  • medizinisch erforderliche Heilbehandlungen und Hilfsmittel ohne die sich der Gesundheitszustand verschlechtern würde.
  • ambulante und stationäre Behandlungen bei Schmerzen oder akuten Erkrankungen sowie die hierfür benötigten Medikamente und Hilfsmittel.

Leistungen der PKV für Schwangere

Wurde die private Krankenversicherung rechtzeitig abgeschlossen, fallen die Beiträge auch während der Schwangerschaft an. Im Gegenzug können Versicherte von umfangreichen Leistungen profitieren. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, bis die Mutterschutzfrist endet. Von der privaten Krankenversicherung werden sämtliche im Rahmen der Mutterschutzrichtlinien gesetzlich festgelegte Leistungen übernommen. Hierunter fallen sämtliche Routine-, Ultraschall- und Laboruntersuchungen.

Je nach Tarif werden noch weitergehende Leistungen beispielsweise für eine medizinisch erforderliche Pränataldiagnostik sowie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen übernommen. Für die Entbindung kann während des stationären Aufenthalts ein Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch genommen werden, sofern diese Leistung im Tarif vorgesehen ist. Für die Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme kommt die private Krankenversicherung ebenfalls auf.

Bei einigen Anbietern kann noch während der Schwangerschaft in einen Tarif mit Entbindungspauschale gewechselt werden. Dadurch werden in den ersten sechs Monate der Elternzeit keine Beiträge berechnet.

Wann lohnt sich eine PKV für Frauen mit Kinderwunsch?

Vor einem Wechsel in die PKV sollten Sie überlegen ob dies auch wirklich Sinn macht. Unter den folgenden Bedingungen kann der Wechsel sinnvoll sein:

  • Wenn es bis zur Schwangerschaft noch etwas dauert und Rücklagen für die Elternzeit angesammelt werden können.
  • Bei einem Tarif mit Beitragsfreiheit während der Elternzeit.
  • Wenn die Mutter nicht die kompletten drei Jahre Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, sondern beispielsweise nach einem Jahr wieder arbeiten möchte.
  • Falls Sie die Familienplanung bereits abgeschlossen haben.

Private Krankenversicherung während der Elternzeit

Während der Elternzeit läuft der Vertrag für eine private Krankenversicherung unverändert weiter. Einzelne Tarifbestandteile müssen jedoch angepasst werden. Besteht beispielsweise keine Erwerbstätigkeit wird das Krankentagegeld in eine kostengünstige Anwartschaft umgewandelt. Dieser Vertragsbestandteil lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.

Weitere Besonderheiten für die PKV während der Elternzeit:

  • Der Anteil des Arbeitgebers zur PKV fällt komplett weg.
  • Wird eine Beschäftigung ausgeführt, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, erfolgt ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Während der Elternzeit ist kein Wechsel in die beitragsfreie Familienversicherung des Ehepartners möglich.

Am besten vor der Schwangerschaft wechseln

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen private Krankenversicherer in ihren Anträgen nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen. Insofern ist die Schwangerschaft kein Ausschlusskriterium mehr. Allerdings müssen damit in Verbindung stehende Untersuchungen komplett angegeben werden. Somit können die Assekuranzen dennoch Rückschlüsse ziehen und Risikozuschläge erheben bzw. den Antrag ablehnen.

Deshalb ist es ratsam, wenn Frauen bereits vor einer Schwangerschaft in die private Krankenversicherung wechseln. Im Rahmen einer anonymen Voranfrage können Sie die Versicherungsmöglichkeiten bei verschiedenen Anbietern überprüfen lassen.

Wann endet die PKV Versicherung für Kinder?

Der Versicherungsstatus von Kindern ändert sich mit Beendigung der Schulzeit. Bei der Aufnahme eines Studiums, besteht zumeist eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studenten können sich jedoch innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen. Kinder die eine Ausbildung beginnen werden aufgrund des Ausbildungsvertrags in der GKV pflichtversichert.