Zahlen und Daten zur PKV

Zahlen und Fakten zur PKVIn der Deutschen Sozialversicherung gibt es verschiedene Grenzwerte und Beitragssätze, welche im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung eine Rolle spielen.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Zahlen zur privaten Krankenversicherung zusammengestellt und erläutert. Sollten Sie Fragen zu einer dieser Kennzahlen haben oder Vorschläge für weitere Kennzahlen der PKV, die wir hier erläutern sollen… wenden Sie sich gerne an uns.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflichtgrenze

Bis zu dieser Grenze besteht für Angestellte und Arbeitnehmer die sog. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Grenze liegt in 2015 bei 54.900 EUR Jahresbruttoeinkommen. Verdient man über dieser Grenze, ist man vom Status her nicht mehr versicherungspflichtig, und hat die Wahl ob man als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert, oder in die private Krankenversicherung wechseln möchte. Bei der Einkommensermittlung zählen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zum Gesamteinkommen.

Wechsel von der GKV in die PKV möglich !
Wer die Einkommensgrenze überschreitet, (oder bei einem Jobwechsel nachweislich überschreiten wird) kann sofort seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Selbständige, Existenzgründer, Freiberufler und Beamte sind von dieser Grenze nicht betroffen !  

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflichtgrenze

Die Bundesregierung entschied vor mehr als 10 Jahren, die Versicherungspflichtgrenze von 40.500 Euro auf 45.900 Euro anzuheben. Hintergrund war die Tatsache, dass vor allem gut verdienende und junge Menschen in die Private Krankenversicherung wechselten und die gesetzliche Krankenversicherung immer mehr mit finanziellen Problemen zu kämpfen hatte. Da dies jedoch für zahlreiche privat Versicherte bedeutet hätte, wieder zurück in die GKV zu müssen, wurde durch die Bundesregierung eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze festgelegt. Die besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für alle Versicherten, die bereits vor 2003 einer privaten Krankenversicherung angehörten, und entspricht in der Regel der Beitragsbemessungsgrenze (s. unten)

Für 2015 liegt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei 49.500 EUR.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Diese Grenze legt den Wert fest, bis zu dem auf das Einkommen der GKV-Beitrag und der Pflegepflichtversicherungs-Beitrag berechnet wird. 2015 Beträgt die Grenze 49.500 EUR. Damit ergibt sich ein Höchstbeitrag in der privaten Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) von 602,25 EUR (14,6 %). Der Höchstbeitrag in der Pflegepflichtversicherung beträgt 96,94 EUR in West-, und 107,25 EUR in Ostbundesländern. Zusammen zahlt also ein gesetzlich versicherter einen Höchstbeitrag von 699,19 EUR. Dazu kommen bei fast allen Krankenkassen inzwischen weitere Zusatzbeiträge, die sich im Schnitt auf aktuell ca. 0,9 – 1,0 % des Einkommens belaufen.

Krankenversicherung der Rentner

Der Beitragssatz für Rentner liegt bei 14,6 %. Der Rentenversicherungsträger übernimmt 7,3 %, also die Hälfte. Zusatzbeiträge trägt jedoch der Rentner selbst. Der Eigenanteil wird direkt von der Rente abgezogen und vom Rentenversicherungsträger unmittelbar an den Gesundheitsfonds entrichtet. Ein Rentner mit einer guten Rente oder entsprechenden Zusatzeinkommen durch Immobilien oder Kapitalanlage zahlt also ebenfalls einen Höchstbeitrag von 602,25 EUR (+ Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkasse).

 

 

 

 

 

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