Um die Frage zu beantworten, wer für die anfallenden Kurkosten aufkommt ist vorab zu klären um welche Art Kur es sich handelt. Dreht es sich um eine Rehamaßnahme ist diese über einen gesetzlichen Träger zu beantragen und abzurechnen, da diese der Wiederherstellung der Arbeitskraft dient, und damit im Normalfall nicht in den Verantwortungsbereich der Krankenversicherung fällt.
Die Musterbedingungen (MB/KK 2009) der privaten Krankenversicherungen sehen keine Leistungspflicht der Privaten Krankenversicherer vor. Umso interessanter ist es in den Tarifbedingungen des jeweiligen privaten Krankenversicherers genau zu schauen.
Soll eine Genesungskur (dies ist ein Kuraufenthalt, welcher sich an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt) erstattet werden, muss eine medizinische Notwendigkeit über einen Arzt bestätigt werden. Laut den Bedingungswerken der PKVen werden dabei unterschiedliche Mindestvoraussetzungen über den vorherigen stationären Aufenthalt als Grundlage hinterlegt.
Die Mindestvoraussetzung variiert dabei zwischen 10 und 15 Tagen vorherigem Krankenhausaufenthalt, stationärer Akutbehandlung, usw. Wichtig ist, dass natürlich kein anderer Kostenträger wie zum Beispiel Berufsgenossenschaft oder deutsche Rentenversicherung Leistung erbringen darf.
Bei einer sonstigen Kur (heisst medizinisch notwendig wegen Krankheit, mit oder ohne vorherigen stationären Krankenhausaufenthalt) leisten die verschiedenen privaten Krankenversicherungen nur, wenn dies entsprechende Tarifbausteine beinhalten. Die Versicherer bieten in deren Tarifwelt wahlweise Kurkostentarife oder Kurtagegeldtarife an.
Bei einem Kurkostentarif wird die Kostenerstattung mit einem entsprechenden Höchstbeitrag pro Kur in einem bestimmten Zeitraum, in der Regel zwischen 2 und 4 Jahren festgelegt. Bei Vereinbarung eines Tarifes mit Leistung Kurtagegeld leistet der Versicherer einen festgelegten Tagessatz pro Kurtag. Auch hier kann die Regelung der möglichen Wiederholung in bestimmten Jahresrythmen festgelegt sein.
Geht man davon aus, dass eine Kur mit etwa 250 bis 280 Euro täglich zu Buche schlägt, sollte der private Krankenversicherer dementsprechend leisten, bzw. die Kurkosten auch in entsprechender Höhe abgesichert werden. Bei der Durchsicht der versicherbaren Tarife, der einzelnen privaten Krankenversicherern fällt auf, dass es Versicherer mit und ohne Bausteine zur Absicherung der Kurkosten gibt.
Wichtig ist die Absicherung der Kurkosten vor allem für Beamte und Selbständige
Oft übernimmt bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die gesetzliche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft einen Teil der Kosten einer Kur. Da viele Selbständige und auch alle Beamten jedoch in die Kassen dieser beiden Institutionen nichts einzahlen, stehen diese im Falle einer Kur für die Erstattung der Kurkosten auch nicht zur Verfügung.
Erstaunlich ist, dass sogenannte Testsieger, wie DEBEKA, HUK und Concordia zum Beispiel in diesem Bereich nur sehr niedrige Absicherungen mit 25 bis 50 Euro täglich vorsehen. Diese Leistungen werden aus den sogenannten Grundtarife erstattet, ein weiterer Baustein wahlweise Kurkostentarif oder Kurtagegeldtarif wird bei einigen Gesellschaften leider nicht angeboten und kann somit nicht vom Versicherungsnehmer abgeschlossen werden. Bestimmte Versicherer wie die Concordia bieten hier zwar kein Kurtagegeld, jedoch zumindest einen Ergänzungsbaustein, welcher dann beispielsweise 100 EUR Kurtagegeldleistung beinhaltet.
Auch die Beihilfeverordnung unterscheidet zwischen Anschlussheilbehandlung, Suchtbehandlung und Reha-Maßnahmen. Im Bereich der Rehabillitationsmaßnahmen können Beamte immer noch Leistungen aus der Beihilfe erhalten. Hierbei ist aber zu beachten, dass Unterkunft, Verpflegung und Pflege nur für maximal 21 Tage beihilfefähig sind.
Der Versicherungsnehmer bleibt im Falle einer dreiwöchigen Kur schnell einmal auf über 4000 Euro sitzen. Besser sieht es da schon bei R und V, Barmenia und Deutscher Ring aus. Hier werden tariflich entweder 1800 Euro per Festbeitrag nach frühestens 3 Jahren übernommen oder im anderen Taif 200 Euro pro Kurtag maximal für 4 Wochen am Stück oder Leistungen der Kurbehandlung in angemessenen Sätzen über die Tarif der Heilmittelerstattung.
Hier können Restkosten minimiert werden.
Die zurzeit beste Absicherung im Kurtagegeld-Bereich gibt es bei der DBV (Tochter der AXA), hier kann in Verbindung mit den Beihilfetarifen ein Kurtagegeld mit maximaler Höhe von 250 Euro täglich vereinbart werden. Weitere Gesellschaften (z.B. Signal, Continentale) bieten zumindest Kurtagegelder zwischen 100 und 150 EUR pro Tag an.
In jedem Fall ist eine mögliche Erstattung der anstehenden Kurkosten zur eigenen Sicherheit vor Kurantritt des Versicherungsnehmers mit dem entsprechenden Versicherer zu klären.