Als Beamter auf Probe oder Beamter auf Zeit sind Sie beihilfeberechtigt. Der Dienstherr hat gegenüber seinen Beamten eine Fürsorgepflicht. Je nach Bundesland und Familienstatus erhalten Sie als Beamter während Ihrer aktiven Dienstzeit daher Beihilfe in Höhe von 50 – 70 %. Für die verbleibenden Restkosten muss sich ein Beamter privat absichern. Das geht am besten über die Private Krankenversicherung für Beamte.
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Grundsätzlich kann der Beamte mit dem Tag der Verbeamtung frei wählen zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung (GKV und PKV). Die Beiträge in der Krankenkasse für Beamte richten sich nach dem allgemeinen gültigen Beitragssatz (aktuell ca. 15,5%) der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt keinen Beitragsnachlass aufgrund der Beihilfeberechtigung. Zusätzlich ist der Satz für die Pflegepflichtversicherung zu addieren. Die Beiträge der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sie werden durch das Eintrittsalter, Beihilfeland, Beihilfesatz und Gesundheitszustand festgelegt. Dabei kann der Beamtenanwärter bis zum 34. Lebensjahr in Ausbildungstarifen versichert werden, und erhält damit vollen Versicherungsschutz zu sehr günstigem Beitrag. Ab dem 35. Lebensjahr ist der Abschluss von Ausbildungstarifen nicht mehr möglich.
Um das herauszufinden lohnt sich ein Vergleich. Die verschiedenen Beihilfetarife der privaten Krankenversicherungen sind speziell auf den jeweiligen Bedarf und auf die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. Dienstherren zugeschnitten. Da auch die verschiedenen PKV Tests der Stiftung Warentest oder Focus Money zum Thema Beamte die Versicherungen für Beamte nur oberflächlich behandeln, ist es nicht ganz so einfach, einen vernünftigen Überblick zu erhalten. Ebenso wie auch in der Privaten Krankenversicherung für Selbständige und Angestellte gibt es auch für Beamte verschiedene Leistungen zu unterschiedlichen Preisen. So ist immer die Frage, welche der folgenden Leistungen in Ihrem Bundesland in der Beihilfe vorgesehen sind, und in welcher Höhe diese dann auch durch Ihre Beihilfeversicherung übernommen werden:
Beamter auf Probe, 30 Jahre alt,
50 % Beihilfe Bayern
incl. Zweibettzimmer/Chefarzt:
167,04 €
Beamtin auf Zeit, 30 Jahre alt,
70 % Bundesbeihilfe (2 Kinder):
114,78 €
Nicht jeder Beamtenanwärter geht mit Ende der Ausbildung nahtlos in ein Dienstverhältnis über. Oft hat man zwischenzeitlich Übergangszeiten, in denen man sich arbeitssuchend melden muss während man auf eine Stellenzusage wartet. Der ehemalige Anwärter kann in dieser Zeit Übergangstarife der PKV für Beamtenanwärter in Anspruch nehmen oder unter Umständen familienversichert werden. Bei Rückkehr in die GKV sollte man zumindest eine kleine Anwartschaft vereinbaren um den Gesundheitszustand sicherzustellen. Die private Krankenversicherung wird auf diese Weise nicht gekündigt, sondern ruht lediglich. Sobald der Anwärter ins Beamtenverhältnis berufen wird, kann die private Krankenversicherung dann unproblematisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.
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